Ferienunterricht kann gezielt Kindern und Jugendlichen angeboten werden, die während der regulären Schulzeit zu krank waren, um zu lernen und daher besondere schulische Unterstützung benötigen.
Außerdem gilt das Angebot für Schülerinnen und Schüler, die sehr krank sind und einer kontinuierlichen schulischen Begleitung bedürfen. Hierbei handelt es sich meistens um onkologisch erkrankte Kinder und Jugendliche, für die der Unterricht oft eine besondere Bedeutung besitzt.
Auch Schülerinnen und Schüler, die sehr lange stationär behandelt werden müssen, gehören zu dem Personenkreis, dem Ferienunterricht erteilt werden kann.
Der Ferienunterricht ist freiwillig und muss von den Eltern oder von volljährigen Schülerinnen und Schülern beantragt werden.