Hausunterricht

Hausunterricht kann von Eltern für ihr krankes Kind beantragt werden, wenn es seine Stammschule, aufgrund einer Erkrankung, mindestens sechs Wochen nicht besuchen kann, aber unterrichtsfähig ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler können diesen Antrag selbst stellen.

Zeitnah wird eine Lehrkraft unserer Schule mit der Erteilung des Hausunterrichts beauftragt. Diese Lehrkraft bleibt auch langfristig für das jeweilige Kind oder den Jugendlichen zuständig. Bei entsprechendem Bedarf an Unterrichtsfächern können auch mehrere Lehrkräfte eingesetzt werden.